Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Voranschlag 2023 in der Verbandsversammlung vom 24.11.2022 einstimmig beschlossen wurde.
Kategorie: Aktuelles
Öffentliche Einsicht in den Voranschlag 2023
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der VORANSCHLAG 2023 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.
Öffentliche Einsicht in den Nachtragsvoranschlag 2022
K U N D M A C H U N G
Gemäß § 12 des NÖ GWL-Verbandsgesetzes, LGBl. Nr. 1650-1, Ausgabe 8/2022 vom 25.01.2022, wird hiermit bekannt gegeben, dass der erste NACHTRAGSVORANSCHLAG 2022 des Gemeindewasserleitungsverbandes „Unteres Pitten- u. Schwarzatal“ in Pitten durch zwei Wochen, d.i. vom 10. November 2022 bis einschließlich 25. November 2022 während der Amtsstunden von 7:30 bis 11:30 Uhr zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Erinnerungen oder Bemängelungen sind während dieser Zeit schriftlich oder per Fax in der Verbandskanzlei einzureichen.
Voranschlag 2022
Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Voranschlag 2022 in der Verbandsversammlung vom 30.11.2021 einstimmig beschlossen wurde.
Wasserzählerstand bekanntgeben
Unter folgendem Link können Sie den Wasserzählerstand bekanntgeben:
Wasserzählerstand bekanntgeben
Sie können dies aber auch per E-Mail an office@wlvpitten.at oder telefonisch unter 02627/82446 machen.
Voranschlag 2021
Laut NÖ Gemeindewasserleitungsverbandsgesetz §12 gibt der GWLV Unteres Pitten- und Schwarzatal bekannt, dass der Voranschlag 2021 seit Montag, den 23.11.2020 im Betriebsgebäude für jedermann zur Einsicht aufliegt. Innerhalb von zwei Wochen kann jeder schriftlich Erinnerung beim Gemeindewasserleitungsverband einbringen. Weiters kann der Rechnungsabschluss auch heruntergeladen werden.